Frühberatungsstelle Blumberg

Wer wendet sich an uns?

 

Wir sind AnsprechpartnerInnen für Eltern von Kindern zwischen 0 und 6 Jahren, die bezüglich der Entwicklung ihres Kindes (z.B. in den Bereichen Sprache, Motorik, Wahrnehmung, Konzentration, Verhalten) Fragen haben oder sich Unterstützung wünschen.

 

Außerdem können sich Erzieher/Innen, denen ein Kind in einem oder mehreren Entwicklungsbereichen auffällt, an uns wenden.

 

 

Warum sollten Sie Kontakt zu uns aufnehmen?

 

Die ersten Lebensjahre sind für die kindliche Entwicklung von entscheidender Bedeutung. Je früher Auffälligkeiten erkannt werden, desto schneller und effektiver kann das Kind gefördert werden. Durch eine frühzeitige Unterstützung können spätere Schwierigkeiten des Kindes möglicherweise verhindert oder gemildert werden.

 

Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie auch am Frühberatungszentrum Donaueschingen.

 

Leitung der Frühberatungsstelle Blumberg

Patricia Führing

Tel.: 07702/3805

Hdy.: 01745656301

E-Mail: info@weiherdammschule-blumberg.de

 

Antrag auf Unterstützung durch die Frühberatungsstelle

ANTRAG AUF FRÜHBERATUNG - Formular für Eltern und Erzieherin
FF-Eltern Erzieherinnen komplett2021-11.
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Flyer Frühberatungsstelle Blumberg

WELCHE UNTERSTÜTZUNGSMÖGLICHKEITEN BIETET DIE FRÜHBERATUNGSSTELLE?
Frühberatungsflyer .pdf
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Frühkindliche Bildung für behinderte und entwicklungsverzögerte Kinder

Wann

Informationen Schulkindergarten
SonderpädFörderung_Schulkindergärten_onl
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Antrag Schulkindergarten
Intensivkooperationen und Schulkindergär
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Schulkindergärten in unserer Region
Schulkindergärten SBK.pdf
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Antrag auf Anspruchsprüfung Schullaufbahn

in Zusammenarbeit mit der Kooperationslehrhraft der Grundschule

Antrag finden Sie auf der homepage des Schulamtes unter diesem link:
http://schulamt-donaueschingen.de/,Lde/Startseite/Service/Formulare+und+Materialien#S

Gehen Sie wie folgt vor: S --> Sonderpädagogische Bildungsangebote --> Antrag Anspruchsprüfung

 

Kind mit einem möglichen Sonderpädagogischen Bildungsanspruch

Wie kommt mein Kind in die 1. Klasse eines SBBZ ?

Verfahren einer Anspruchsklärung:

 

  •  Antrag auf eine Anspruchsklärung sollte bis zum 1. Februar im letzten Kindergartenjahr gestellt werden. Ausgefüllter Antrag erhät die Schulleitung der Grundschule!
  • Eine Anspruchsklärung wird vom Schulamt ausgesprochen und ein Gutachten erstellt.
  • Schulamt legt fest, ob ein Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungangebot besteht.

 

Beispiel Beschulung Klasse 1 an einem SBBZ-Lernen

Infomaterial für Erzieherinnen und Eltern
Klasse 1 2021.pdf
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