Wer wendet sich an uns?
Wir sind AnsprechpartnerInnen für Eltern von Kindern zwischen 0 und 6 Jahren, die bezüglich der Entwicklung ihres Kindes (z.B. in den Bereichen Sprache, Motorik, Wahrnehmung, Konzentration, Verhalten) Fragen haben oder sich Unterstützung wünschen.
Außerdem können sich Erzieher/Innen, denen ein Kind in einem oder mehreren Entwicklungsbereichen auffällt, an uns wenden.
Warum sollten Sie Kontakt zu uns aufnehmen?
Die ersten Lebensjahre sind für die kindliche Entwicklung von entscheidender Bedeutung. Je früher Auffälligkeiten erkannt werden, desto schneller und effektiver kann das Kind gefördert werden. Durch eine frühzeitige Unterstützung können spätere Schwierigkeiten des Kindes möglicherweise verhindert oder gemildert werden.
Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie auch im Frühberatungszentrum Donaueschingen.
Leitung der Frühberatungsstelle Blumberg
Patricia Führing
Tel.: 07702/3805
Hdy.: 01745656301
Fax: 07702/419213
Welche Punkte müssen beachtet werden:
· Antrag auf eine Anspruchsklärung kann bis zum 1. Februar im letzten Kindergartenjahr
gestellt werden. Antrag an der Grundschule abgeben!
· Eine Anspruchsklärung auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot wird durch einen Sonderpädagogen übernommen
· Bei Anspruchsfeststellung kann eine Aufnahme in die Klasse 1/Orientierungsklasse vorgenommen werden.